Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer- und Zahlungsbedingungen Ocean Cross GmbH
I. Allgemeines

  1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Durch die Auftragserteilung bzw. spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  3. Entgegenstehenden allgemeinen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
  4. Abweichende Vereinbarungen, Änderungen und Ergänzungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
  5. Wir speichern im Rahmen der Geschäftsverbindung erforderliche personenbezogene Daten gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz.
  6. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB

II. Vertragsangebot und –Abschluss

  1. Alle unsere Angebote sind freibleibend.
  2. Technische Änderungen und Änderung der Ausstattung unserer Produkte bleiben ausdrücklich vorbehalten. Druckfehler und offensichtliche Irrtümer in Preislisten, Angeboten oder Bestätigungsschreiben berechtigen den Käufer nicht zu irgendwelchen Ansprüchen.
  3. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages.

III. Lieferfristen und –Termine

  1. Die vereinbarten Lieferfristen und –Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
  2. Liefer- und Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, wie Betriebsstörung, behördliche Maßnahmen etc., auch wenn Sie bei unseren Lieferanten eintreten, verlängern die genannten Fristen und Termine entsprechend.
  3. Zu Teillieferungen und –Leistungen sind wir jederzeit berechtigt.

IV. Versand und Gefahrenübergang

  1. Versandwege und -mittel sind, soweit nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Die Ware kann auf Wunsch und Kosten des Käufers versichert werden.
  2. Der Versand erfolgt immer auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  3. Der Empfänger ist verpflichtet, die Ware im Beisein des Spediteurs zu kontrollieren und sich etwaige Beschädigungen quittieren zu lassen.
  4. Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl entweder gegen Rechnung, Nachnahme oder per Vorkasse. Erstbestellungen erfolgen nur gegen Nachnahme oder Vorkasse.
  5. Inselzuschlag. Bei Versand auf die deutschen Inseln wird – je nach Versandart (Paketdienst oder Spedition) –  der  anfallende Inselzuschlag auf die Versandkosten aufgeschlagen.

V. Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Lieferungen sind wie folgt zu zahlen: Vorkasse, netto. Bei Bestellungen von Sonderanfertigungen wird mit der Bestellung eine Anzahlung von 30% des Rechnungsbetrages fällig. Diese kann auch nach Widerruf oder Rücksendung nicht erstattet werden.
  2. Wir sind berechtigt, auch bei anders lautenden Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

VI. Rücksendungen

Rücksendungen sind nach dem Fernverkaufgesetz und $355 I BGB 14 Tage möglich.  Die Kosten der Rücksendung trägt der Käufer. Hygienische Produkten, wie zB Campingtoiletten können nur unbenutzt und originalverpackt zurückgenommen werden.  Sonderanfertigungen können grundsätzlich nicht zurückgenommen werden.

VII. Mängelrügen

  1. Erkennbare Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Ware beim Käufer schriftlich mitgeteilt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns nach Entdeckung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  2. Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Rechnungsbeträgen.
  3. Reklamationen innerhalb der Gewährleistungsfrist können nur frei Bissendorf verschickt werden. Der Käufer hat den Verkäufer vor der Rücksendung zu informieren, es wird dann ein Retourenlabel zugeschickt. Unfrei zugeschickte Sendungen werden nicht angenommen.
  4. Eine Reparatur außerhalb der Gewährleistungsfrist erfolgt nur nach Anerkennung des zu Grunde gelegten Kostenvoranschlags. Technische Änderungen sind uns vorbehalten.
  5. Freiwillig zurückgenommene Ware wird je nach Zustand, abzüglich von mindestens 15 % Kostenanteil gutgeschrieben. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Ware ist ausgeschlossen.

VIII. Mängelhaftung

  1. Die Vertragsparteien legen gemeinsam die notwendigen Eigenschaften der zu liefernden Waren schriftlich fest (vereinbarte Beschaffenheit). Andernfalls ergibt sich die Beschaffenheit der Ware ausschließlich aus unseren schriftlichen Angaben dazu. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.
  2. Wir haften für die vertragsmäßige Beschaffenheit der Ware im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen.
  3. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen.

Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu melden.

  1. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen ist uns vom Käufer die notwendige Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
  2. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden Kosten tragen wir – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – den Aufwand für die Nachbesserung bzw. die Kosten für die Ersatzware einschließlich Versand- und Transportkosten, soweit die Kaufsache nicht an einen anderen als den Erfüllungsort verbracht wurde. Im Falle der Mängelbeseitigung tragen wir die Kosten nur bis zur Höhe des Kaufpreises.
  3. Der Käufer hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine uns gesetzte angemessene Frist für Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verstreichen lassen. Liegt ein nur unerheblicher Mangel vor, steht dem Käufer lediglich ein Recht zur Minderung des Verkaufspreises zu.
  4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Schadensersatzansprüchen des Käufers, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns bzw. von unseren Erfüllungsgehilfen beruhen bzw. auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Die Schadensersatzpflicht ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung anzulasten ist.
  5. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  6. Keine Haftung übernehmen wir in folgenden Fällen: Ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung oder Verwendung, Vermischung oder Weiterverarbeitung der Ware bzw. fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße oder fehlende Wartung, unsachgemäße Lagerung oder Eingriffe.
  7. Soweit nicht vorstehend etwas anderes bestimmt wird, ist die Haftung ausgeschlossen.
  8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt, wenn nicht gesondert vermerkt, 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrenübergang.

XI: Gesamthaftung

Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Punkt VI vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen
oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

X. Eigentumsvorbehalt, Gerichtsstand / Erfüllungsort, Sonstige Bestimmungen

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung unser Eigentum.

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, können wir die Herausgabe der gelieferten Ware verlangen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Die Vertragsware ist während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes auf Kosten des Käufers gegen Schäden wie z.B. Feuer, Diebstahl, Explosion usw. zu versichern. Der Käufer tritt die Rechte aus der Versicherung mit Abschluss des Lieferungsvertrages in Höhe der gelieferten Ware an uns ab. Bei Eintritt des Versicherungsfalles sind wir unverzüglich zu informieren.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Schaden. 5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. 6. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amts- bzw. Landgericht Osnabrück, soweit es sich bei dem Käufer um einen Vollkaufmann handelt.

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist, soweit nicht anderes vereinbart Bissendorf.

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine solche Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien in diesem Falle vereinbart hätten.

 

 

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